UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Client und Jono Toys; Lieferungen und Zahlungen

1. Auftraggeber ist die Person, die den Auftrag erteilt hat; unter Jono Toys:

das Privatunternehmen
JONO TOYS BV
mit eingetragenem Sitz und Hauptgeschäftssitz in (9502 EZ) Stadskanaal, Gemeinde Stadskanaal, Veenstraat 17.

2. Alle Lieferungen gelten als am Standort von Jono Toys erfolgt.
3. Alle Zahlungen sind dort zu leisten.

Artikel 2. Zitate

1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils gegen einen entsprechenden Teil des angebotenen Gesamtpreises.
3. Geht der Auftrag nach einem angeforderten Angebot nicht ein, können die Kosten der Berechnung in Rechnung gestellt werden.
4. Jono Toys bindet einen Auftrag erst, nachdem er ihn schriftlich bestätigt oder mit dessen Ausführung begonnen hat.
5. Offensichtliche Fehler im Angebot von Jono Toys entbinden diese von der Verpflichtung zur Lieferung und/oder daraus resultierenden Schadensersatz.

Artikel 3. Änderungen an der Zuordnung

1. Änderungen des ursprünglichen Auftrages gleich welcher Art, die schriftlich oder mündlich vom oder im Namen des Auftraggebers vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als im Angebot angegeben werden konnten, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen, die hingegen eine Minderung der Kosten bewirken, führen zur Berechnung eines niedrigeren Betrages als vereinbart.
2. Vom Auftraggeber nach Auftragserteilung noch gewünschte Änderungen in der Ausführung sind Jono Toys rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Bei mündlicher oder fernmündlicher Weitergabe geht das Risiko für die Umsetzung der Änderungen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Änderungen einer bereits erteilten Bestellung können dazu führen, dass Jono Toys die vereinbarte Lieferzeit für die Änderungen – ohne eigenes Verschulden – überschreitet.

Artikel 4. Eigentum des Kunden.

1. Jono Toys hat hinsichtlich der Aufbewahrung und Verwendung, Be- und Verarbeitung der ihr anvertrauten Sachen durch oder im Auftrag des Auftraggebers die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie diesbezüglich bei eigenen Sachen anwendet.
2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes und anderer Stellen in diesen Bedingungen trägt der Kunde das Risiko für die genannten Gegenstände. Wünscht er eine Deckung des genannten Risikos, so hat er auf eigene Kosten für eine Versicherung zu sorgen.

Artikel 5. Versand der Ware und das Transportrisiko.

1. Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Jono Toys den Versand und die Zustellung der Ware.
2. Die Annahme der Ware durch den Auftraggeber ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Beweis dafür, dass die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wurde. Wenn die Ware von oder im Auftrag von Jono Toys geliefert wurde und der Kunde Schäden an der gelieferten Ware feststellt, muss er dies Jono Toys unverzüglich – in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung – telefonisch mitteilen. Nach Ablauf der oben genannten Frist akzeptiert Jono Toys keine Schadensersatzansprüche mehr.
3. Verspätung oder Lieferverzug gehen niemals zu Lasten von Jono Toys, es sei denn, dass sie durch ihr Verschulden verursacht wurden.
4. Verpackung wird berechnet. Bei unbeschädigter Rücksendung dieser Verpackung an Jono Toys wird der berechnete Preis wieder gutgeschrieben.

Artikel 6. Zahlung.

1. Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
2. Jono Toys ist berechtigt, für die Lieferung der Ware eine ausreichende Zahlungssicherheit zu verlangen und die Veredelung oder Lieferung der bestellten Ware einzustellen, wenn diese Sicherheit vom Kunden nicht geleistet werden kann.
3. Hat Jono Toys für den Kunden Sachen einzulagern, die auf Abruf auszuliefern sind, behält sich Jono Toys vor, mindestens 30 % des Kaufpreises als Vorauszahlung zu berechnen. Die Zahlung dieser Vorausrechnung muss wie unter Punkt 1 dieses Artikels beschrieben erfolgen.
4. Wird ein Kredit länger als acht Tage nach Rechnungsdatum gewährt oder vom Auftraggeber zu Unrecht in Anspruch genommen, schuldet der Auftraggeber Zinsen auf den Rechnungsbetrag. Diese Zinsen betragen 1,5 % für jeden Monat (oder einen Teil davon) auf den ausstehenden Betrag. Diese Zinsen sind geschuldet, ohne dass Jono Toys verpflichtet ist, Zinsrechnungen zu senden oder den Kunden in Verzug zu setzen.
5. Bei Teillieferung der Ware ist Jono Toys berechtigt, nach jeder Lieferung die Rechnung zu übersenden, die dann vom Auftraggeber innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen ist.
6. Der Rückgriff auf die Aufrechnung ist niemals zulässig. Hierauf verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich.
7. Beanstandungen der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber niemals zur Zahlungseinstellung.
Der Kunde hat niemals das Recht, Artikel, die der Kunde von Jono Toys gekauft hat, ohne Zustimmung von Jono Toys an Jono Toys zurückzugeben.
8. Der Auftraggeber kommt erst mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug und Jono Toys ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist seine Forderung an seinen Inkassobevollmächtigten zu übergeben.
9. Alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, im Zusammenhang mit der Einziehung geschuldeter und vom Kunden nicht rechtzeitig bezahlter Beträge gehen zu Lasten des Kunden; sie sind auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrages festgesetzt und werden mind

betragen € 35,00.

Artikel 7. Zurückbehaltungsrecht.

Wenn Jono Toys Gegenstände des Kunden in seinem Besitz hat, ist sie berechtigt, diese Gegenstände bis zur Bezahlung aller Kosten, die Jono Toys für die Ausführung von Bestellungen dieses Kunden aufgewendet hat, in ihrem Besitz zu behalten, unabhängig davon, ob sich diese Bestellungen auf die vorgenannten beziehen oder an anderen Waren des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber hat für diese Kosten eine angemessene Sicherheit geleistet. Die Kosten für Lagerung etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 8. Verzögerung durch den Kunden.

Verzögert sich der Fortgang oder die Ablieferung der Arbeiten durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt seinerseits, kann Jono Toys einen Teil des angebotenen Gesamtpreises anteilig und im Verhältnis zur fertiggestellten bzw. fertig gestellten Leistung in Rechnung stellen. gelieferten Arbeiten und für die sonstigen bereits angefallenen Kosten für den gesamten Auftrag wird dem Auftraggeber eine Rechnung zugestellt, die dann vom Auftraggeber gemäß Artikel 6 zu begleichen ist.

Artikel 9. Lieferfrist überschritten.

Die von Jono Toys mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist kann vom Kunden immer als ungefähre und niemals als strenge Frist angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 10. Stornierungen.

Wenn der Kunde eine Bestellung storniert, ist er verpflichtet, Jono Toys eine Entschädigung von mindestens 30 % des Vertragsbetrags zu zahlen. Dieser Prozentsatz wird von Jono Toys erhöht, wenn er nachweisen kann, dass sein tatsächlicher Schaden größer als 30 % ist.
Jono Toys ist auch berechtigt, die Stornierung nicht anzunehmen.

Artikel 11. Verkleinern.

1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, den ausgeführten Auftrag unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Lieferung abzunehmen. um es dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
2. Muss der Auftrag infolge Nichtabnahme ganz oder teilweise nach Fertigstellung eingelagert werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von Jono Toys in Rechnung gestellten Lagerkosten zu tragen.
Unter Lagerung sind somit auch die Pflegekosten im weitesten Sinne des Wortes der Produkte zu verstehen.
3. Wenn bei vereinbarter Teillieferung innerhalb einer bestimmten Zeit die bestellte Gesamtmenge nicht innerhalb dieser Zeit abgenommen wurde, sowie bei vereinbarter Teillieferung ohne Terminvereinbarung die bestellte Ware insgesamt nicht innerhalb eines Jahres nach Kauf der ersten Lieferung durch den Kunden eingegangen ist, hat Jono Toys das Recht, nach seiner Wahl entweder den Rest zu liefern und in üblicher Weise in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu stornieren, sofern sie muss noch ausgeführt werden, unbeschadet ihres Anspruchs auf Entschädigung, wie unter „Stornierungen“ in Artikel 10 festgelegt.

Artikel 12. Werbung.

1. Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Der Kunde, der die gelieferte Ware nicht innerhalb von 24 Stunden ordnungsgemäß untersucht hat, gilt als mit der Lieferung einverstanden.
2. Der Auftraggeber kann in keinem Fall Ansprüche gegen Jono Toys geltend machen, nachdem der Auftraggeber die gelieferte Ware be- bzw. verarbeitet hat. be- oder verarbeiten hat oder an Dritte weiterverkauft hat.
3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
4. Jono Toys hat das Recht, für mangelhafte Ware gute Ware zu liefern.
5. Hat der Auftraggeber den berechneten Preis nicht spätestens acht Tage nach Zugang der Rechnung kommentiert und/oder kommentiert, gilt dieser als genehmigt.
6. Beanstandungen, die durch unsachgemäßen Umgang mit der gelieferten Ware durch den Kunden entstehen, schließen jegliches Reklamationsrecht aus und setzen Gewährleistungen außer Kraft.
7. Verfärbungen von Materialien, die nach Handelsbrauch allgemein zulässig sind, berechtigen den Auftraggeber niemals zu Ersatz und/oder Schadensersatz.
8. Die Haftung ist auf den Betrag beschränkt, der im Einzelfall vom Versicherer von Jono Toys ausgezahlt wird.

Artikel 13. Unterschiede.

1. Ausrüstung
Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Härte, Satinierung, Dicke etc. sind kein Beanstandungsgrund. Bei der Beurteilung, ob eine Lieferung außerhalb der zulässigen Grenzen abweicht, ist aus der Lieferung ein Durchschnitt zu ziehen.
2. Andere Rohstoffe
Geringfügige Änderungen (z. B. geringfügige Modelländerungen) an oder an von Jono Toys gelieferten Artikeln berechtigen nicht zur Beanstandung.

Artikel 14. Kraft der Mehrheit.

1. Störungen im Betrieb von Jono Toys infolge höherer Gewalt (als solche gelten: Kriegsmobilmachung, Aufruhr, Überschwemmung, geschlossene Schifffahrt und/oder sonstige Verkehrsbehinderungen, Stagnation, Einschränkung oder Einstellung der Versorgung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, Mangel von Kohle, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Maßnahmen von Arbeiterorganisationen, die die Produktion unmöglich machen, Nichtlieferung notwendiger Materialien und Halbfabrikate, wodurch der normale Geschäftsgang gestört und die Ausführung eines Auftrages verzögert wird oder vernünftigerweise unmöglich) entbindet Jono Toys von der Lieferverpflichtung, ohne dass der Kunde auf dieser Grundlage Ansprüche auf Kosten, Schäden oder Zinsen geltend machen kann.
2. Im Falle höherer Gewalt wird Jono Toys den Kunden unverzüglich darüber informieren, und der Kunde hat das Recht, die erteilte Bestellung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung bei Jono Toys zu stornieren, jedoch unter der Verpflichtung, Jono Toys zu entsorgen und ihm den ausgeführten Teil des Auftrages erstatten.

Artikel 15. Preisänderungen.

Bei Preiserhöhungen oder -senkungen von Materialien oder Halbfabrikaten, die für die Ausführung eines Auftrages erforderlich sind, Änderungen von Löhnen, Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und sonstigen Arbeitsbedingungen, gravierende Änderungen der Währungsverhältnisse und ähnliche Umstände eintreten nach Annahme einer Bestellung ist Jono Toys berechtigt, vereinbarte Preise entsprechend zu erhöhen, oder zu senken. Auch Mehraufwandsteile und vom Auftraggeber angezeigte Änderungen berechtigen zu einer entsprechenden Preiserhöhung.

Artikel 16. Garantien.

Auf alle von Jono Toys gelieferten Waren gewährt Jono Toys die gleiche Garantie, die es diesbezüglich von seinen Lieferanten erhält.
Bis zu 3 % Bruch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 17. Umfang der Lieferbedingungen.

1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber an, dass er diese Geschäftsbedingungen kennt und damit einverstanden ist, sofern sie ihm zuvor mitgeteilt wurden oder im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wurde .
2. Erscheinen in einer Bestätigung des Auftraggebers Bestimmungen oder Bedingungen, die diesen Lieferbedingungen widersprechen, so können diese abweichenden Bestimmungen nicht anerkannt werden, es sei denn, sie wurden von Jono Toys schriftlich anerkannt.
3. Im Falle einer Annäherung einheitlicher Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und dieser Lieferbedingungen gehen letztere vor.

Artikel 18. Eigentumsvorbehalt.

Alle von Jono Toys verkauften und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dieser Produkte Eigentum von Jono Toys. Dies gilt auch, wenn die gelieferten Produkte be- und/oder verarbeitet wurden. Der Eigentumsvorbehalt geht dann auf die nach Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse über. Bei Pfändung dieser Produkte ist der Auftraggeber verpflichtet, den Geschäftsführer auf den Eigentumsvorbehalt von Jono Toys hinzuweisen.

Artikel 19. Kreditlimit.

Alle Rechnungen von Jono Toys können mit einem Kreditlimit von 2 % erhöht werden. Diese Kreditbeschränkung kann abgezogen werden, wenn der Kunde die erhaltene Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt bezahlt.

Artikel 20. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

Für alle Geschäfte mit Jono Toys gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten werden dem Gericht Groningen unter Ausschluss aller anderen Instanzen vorgelegt.